Baum- und Forstpflegebetrieb Baulig

Der alte Baum steht ewig schon
verwurzelt dieser Stelle
und ewig würde weiterstehen,
wenn nicht die Lebensquelle
ihm eines Tags versiegte.
Dann muss auch er vergehen.
 
Will man von Ewigkeiten sprechen,
sind dies doch nur gezählte Jahre.
Und Tage, die herunterbrechen,
wie Zweige von den Lebensbäumen,
sie sind gezählt und nur geliehen,

und sind wie Tand im grauen Haare.

 

© Franz Christian Hörschläger

 

Verkehrssicherungspflicht

  

Jeder Baum, der die Öffentlichkeit berührt, unterliegt der Verkehrssicherungspflicht.

 

Wenn Ihr Baum in den öffentlichen Bereich hineinragt und abgestorbene Äste des Baumes fallen herunter,

sind Sie als Eigentümer des Baumes für enstandene Schäden haftbar.

 

Eine von uns durchgeführte Baumpflegemaßnahme kann Sie vor Haftungsansprüchen Dritter schützen.